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Abstellgenehmigung bei der Lieferung: sinnvoll oder riskant?

Neerzettoestemming

Es scheint so einfach: Sie sind nicht zu Hause und der Zusteller bietet an, Ihr Paket einfach irgendwo abzustellen. Hinter dem Schuppen, im Vorgarten, bei den Nachbarn oder sogar hinter dem Zaun. Viele Spediteure nennen dies „Abstellgenehmigung“. Aber wussten Sie, dass Sie damit eigentlich alle Ihre Rechte aus der Hand geben?

In diesem Blog erklären wir, was eine Abstellgenehmigung genau ist, warum Spediteure dies anbieten und warum wir bei All Day Led empfehlen, diese Option niemals zu nutzen.


Was ist eine Abstellgenehmigung genau?

Einige Spediteure, wie PostNL, DPD oder DHL, bieten Kunden die Möglichkeit, eine Abstellgenehmigung” zu erteilen. Das bedeutet, dass Sie die Erlaubnis erteilen, das Paket ohne Unterschrift oder Anwesenheit an einem von Ihnen angegebenen Ort abzuliefern. Der Zusteller darf das Paket dann beispielsweise:

Klingt praktisch, besonders wenn man oft nicht zu Hause ist. Aber… hier lauert ein großes Risiko.


Wer haftet bei Schäden oder Verlust?

Sobald Sie eine Abstellgenehmigung erteilen, liegt die Verantwortung nicht mehr beim Webshop oder dem Spediteur, sondern vollständig bei Ihnen als Empfänger.

Das bedeutet, dass eventuelle Probleme auf eigene Gefahr sind, darunter:

Der Spediteur kann nämlich beweisen, dass er das Paket gemäß Ihren Anweisungen abgestellt hat. Ab diesem Moment erlischt jede Haftung sowohl beim Spediteur als auch beim Webshop.

Mit anderen Worten: Wenn Sie sich für eine Abstellgenehmigung entscheiden, verzichten Sie auf Ihr Recht auf Garantie bei Verlust oder Beschädigung.


Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Bei All Day Led tun wir alles, um Pakete sicher und ordentlich zuzustellen. Dennoch stellen wir fest, dass immer mehr Kunden über den Zustelldienst eine Abstellgenehmigung einrichten. Wir verstehen, dass Bequemlichkeit eine Rolle spielt, aber es kann große Folgen haben, wenn etwas schiefgeht.

Daher unser Rat:
Verwenden Sie keine Abstellgenehmigung bei Lieferung. Lassen Sie das Paket lieber erneut anbieten oder an eine Abholstelle liefern.

So bleibt das Paket nachverfolgbar, versichert und Ihre Rechte sind geschützt.


Häufig gestellte Frage: „Aber der Zusteller sagt, dass es meine Wahl ist?“

Stimmt, Spediteure bewerben diese Option, weil es für sie schneller und einfacher ist. Aber was nicht gesagt wird: Sobald Sie sich für eine Abstellgenehmigung entscheiden, übernimmt der Spediteur keinerlei Verantwortung mehr.

Auch wir als Webshop können in diesem Fall keine Forderung beim Transportunternehmen geltend machen. Die Haftung liegt dann vollständig beim Empfänger.

Zusammenfassend:

SituationWer haftet?
Normale Zustellung mit UnterschriftWebshop/Spediteur
Paket während des Transports beschädigtVerbraucher
Paket nach Abstellgenehmigung verlorenVerbraucher
Paket nach Abstellgenehmigung gestohlenVerbraucher

Unser Rat

Wählen Sie immer die persönliche Zustellung oder lassen Sie das Paket, wenn es nicht anders geht, an eine Abholstelle liefern. So können Sie sicher sein, dass Ihre Bestellung so ankommt, wie sie soll: komplett, unbeschädigt und ohne Risiko.

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